Zusatzstoff-Kennzeichnungs-Verordnung
vom 1.8.1998
Zusatzstoffe enthalten alle in unserem Programm mit einem "*" gekennzeichneten Produkte. Die Liste dieser Produkte können Sie jederzeit in unserem Hause einsehen.
Zusatzstoffe in Lebensmitteln
Schon immer hat man sich bei der traditionellen Lebensmittelverarbeitung die Wirkung bestimmter Stoffe oder Zutaten zunutze gemacht: Mit Salz, Essig, Rauch, Kräutern, Honig und Zucker werden Lebensmittel aromatisiert, gefärbt und zugleich konserviert, d.h. haltbar gemacht
In jedem Haushalt erfordert die Verarbeitung von Lebensmitteln die Verwendung von Stoffen, die helfen, bestimmte gewünschte Eigenschaften zu erzielen. Soll der Kuchen locker werden, so wird die Hausfrau Backpulver, ein Zusatzstoffgemisch, einsetzen. Um die Konfitüre streichfähig zu machen, nimmt man Gelierzucker, der Pektin enthält. Zusatzstoffe werden also im Haushalt und auch bei der handwerklichen und industriellen Lebensmittelherstellung verwendet.
Rechtliche Regelung
Zusatzstoffe werden definiert als Stoffe, die nicht Lebensmittelrohstoffe oder deren Inhaltsstoffe sind und die bei der Herstellung von Lebensmitteln zum Einsatz gelangen. In Deutschland gilt für Zusatzstoffe das Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt, d.h. Zusatzstoffe sind grundsätzlich verboten, es sei denn, ihre Zulassung wird ausdrücklich erlaubt. Die EU hat dieses System übernommen.
Lebensmittelzusatzstoffe und ihre Verwendungsbedingungen sind in EU-Richtlinien harmonisiert und in Deutschland vom Bundesministerium für Gesundheit in Abstimmung mit anderen Bundesministerien in einer Zusatzstoff-Zulassungsverordnung zugelassen. Die wissenschaftliche Beratung und Begleitung erfolgt durch das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) in Berlin.
Zusatzstoffe: sicher und notwendig
Sicherheit ist ein wichtiges Kriterium, aber die Tatsache, dass ein Zusatzstoff sicher ist, ist noch kein Freibrief für seine Verwendung. Auch die technologische Notwendigkeit muss begründet werden. Wenn dies nicht der Fall ist, erfolgt keine Zulassung, selbst wenn der Zusatzstoff absolut sicher ist.
Ein neuer Stoff wird erst dann erlaubt, wenn sehr klar gezeigt wird, dass dieser Zusatzstoff sicher und zugleich notwendig ist. Darüber hinaus darf der Verbraucher durch die Verwendung von Zusatzstoffen nicht getäuscht werden. Schon gar nicht darf ein Zusatzstoff verwendet werden, um eine fehlerhafte Verarbeitung zu verbergen oder schlechte Qualitäten der Rohstoffe zu vertuschen.